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BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Sequesters im Konkurseröffnungsverfahren - Haftung des Konkursverwalters für den Arbeitnehmern entgangene Urlaubsvergütung - Prüfungsmaßstab des Rechtsmittelgerichts in der Arbeitsgerichtsbarkeit - Konkursverwalter als Erfüllungsgehilfe des Sequesters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 09.06.1988 - 6 Ca 1445/86
- LAG Hamm, 23.01.1989 - 16 Sa 1179/88
- BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89
Der Senat kann die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur daraufhin überprüfen, ob dieses alle tatsächlichen Umstände berücksichtigt hat, ob die vom Berufungsgericht angenommene Bedeutung der Erklärung den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG; BAGE 57, 256 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88
Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89
Zu Recht hat es angenommen, daß diese für den Konkursverwalter geltende Haftungsbestimmung auf den Sequester entsprechend anzuwenden ist (vgl. BGH, NJW 1989, 1034). - BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige …
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89
Der Senat kann die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur daraufhin überprüfen, ob dieses alle tatsächlichen Umstände berücksichtigt hat, ob die vom Berufungsgericht angenommene Bedeutung der Erklärung den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 57, 231 = AP Nr. 19 zu § 4 KSchG; BAGE 57, 256 = AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89
Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632). - BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 21.03.1991 - 8 AZR 330/89
Die Bestimmung ist nur dann unanwendbar, wenn zwischen dem Geschädigten und dem die Auskunft Erteilenden eine dauernde oder doch auf Dauer angelegte Geschäftsverbindung besteht, aus deren Natur sich ein Vertrauensverhältnis ergibt (BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; BGH Urteil vom 2. Februar 1970 - II ZR 266/67 - WM 1970, 632).